Stiftungsarbeit braucht viele Helfer
Unterstützen Sie uns dabei, unsere Stiftungsziele zu erreichen und geben Sie mit Ihrer Spende Menschen mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen eine Perspektive. Ob Sie mit einer Spende unsere Projektarbeit direkt fördern oder mit einem größeren Betrag als Zustiftung das langfristige Bestehen unserer Stiftung sichern, Sie helfen mit jedem Euro!
Sie möchten sich für die Ziele der Stiftung Darmerkrankungen engagieren und haben eine Idee für eine Sammelaktion oder für eine Benefizveranstaltung? Dann helfen Sie uns dabei, die Stiftung Darmerkrankungen bekannter zu machen und aktiv Spendengelder für die Stiftungsarbeit zu sammeln. Nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf.
Zustiften
Helfen Sie unserer Stiftung, langfristig zu wachsen und sichern Sie mit einer Zustiftung das dauerhafte Bestehen der Stiftung Darmerkrankungen!
Der Geldbetrag, der als Zustiftung gespendet wird, geht direkt in den Vermögensstock der Stiftung Darmerkrankungen über. Mit den Zinsausschüttungen aus dem Stiftungskapital werden die Förderprogramme und die Arbeit der Stiftung Darmerkrankungen finanziert.
Als Verwendungszweck tragen Sie dazu bitte auf dem Überweisungsträger "Zustiftung" ein und als zweiten Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift.
Mit einer rechtsgültigen Zuwendungsbestätigung (Spendenbeleg) kann der Zustiftungsbetrag als Sonderabzug von der Einkommenssteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dies ist für einen Betrag bis zu einer Million Euro bzw. bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 0,4% der Umsätze und Löhne eines Unternehmens im Kalenderjahr möglich. Es ist ebenso möglich, den gespendeten Betrag als Zustiftung in den Vermögensstock einer Stiftung auch über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt zu leisten.
Spendenkonto bei der Hamburger Sparkasse
Kontonummer: 1261155756
Bankleitzahl: 200 505 50
Verwendungszweck: "Zustiftung"
Verwendungszweck: Ihr Name, Ihre Anschrift
Die Geschäftsstelle der Stiftung Darmerkrankungen berät Sie zu allen Möglichkeiten der Unterstützung unserer Stiftung und stellt Zuwendungsbestätigungen aus.
Der Geldbetrag, der als Zustiftung gespendet wird, geht direkt in den Vermögensstock der Stiftung Darmerkrankungen über. Mit den Zinsausschüttungen aus dem Stiftungskapital werden die Förderprogramme und die Arbeit der Stiftung Darmerkrankungen finanziert.
Als Verwendungszweck tragen Sie dazu bitte auf dem Überweisungsträger "Zustiftung" ein und als zweiten Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift.
Mit einer rechtsgültigen Zuwendungsbestätigung (Spendenbeleg) kann der Zustiftungsbetrag als Sonderabzug von der Einkommenssteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dies ist für einen Betrag bis zu einer Million Euro bzw. bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 0,4% der Umsätze und Löhne eines Unternehmens im Kalenderjahr möglich. Es ist ebenso möglich, den gespendeten Betrag als Zustiftung in den Vermögensstock einer Stiftung auch über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt zu leisten.
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Fördern
Herzlichen Dank allen Förderern für ihre Unterstützung unserer Stiftungsarbeit! Dank Ihres großen Engagements können wir unsere Stiftungsziele verfolgen.